Wahlärztin
Vorteile eines Wahlarztes
Als Wahlärztin stehe ich nicht im Vertragsverhältnis mit einer Krankenkasse und unterliege in der Behandlung nicht den von den Sozialversicherungsträgern auferlegten Einschränkungen. Dies bietet mir die Möglichkeit, einer sehr individuellen und umfassenden Behandlung.
Als Patientin profitieren Sie dadurch mehrfach:
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flexible und rasche Terminvergabe
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kürzere Wartezeiten
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mehr Zeit für Ihre Anliegen
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ausführliche und persönliche Beratung
Kostenersatz
Als Wahlärztin stelle ich nach der Behandlung eine Honorarnote aus, die in der Ordination mit Bankomat oder in bar bezahlt werden kann. Den Originalbeleg reichen Sie anschließend bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. gegebenenfalls auch bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Je nach Vertrag erhalten Sie dann einen Teil bzw. den gesamten Betrag rückerstattet.
Rezepte
Die von mir ausgestellten Rezepte werden in den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt, Überweisungen werden ebenso ohne Einschränkungen angenommen. Ein „Umschreiben“ durch den Hausarzt ist nicht notwendig.